Projekt Grünwald
c/o GBMZ
Hohlstrasse 195, Postfach
8040 Zürich
info(at)wohnen-am-gruenwald.ch

Antworten auf Ihre Fragen zur Projektierung

Wie wurde entschieden, dass hier das Projekt „Ringling“ gebaut werden soll?

Wer muss zum Projekt Ja sagen?

Kann die Projektierung noch beeinflusst werden, und wer ist dazu befugt?

Könnte man den Entscheid der Wettbewerbsjury durch unabhängige Experten überprüfen lassen?

 

Weitere Fragen / Antworten finden Sie in der Spalte links <—

 

Wie wurde entschieden, dass hier das Projekt „Ringling“ gebaut werden soll?
Wenn die Stadt Wohnbauland abgibt, verlangt sie von den Investoren die Durchführung eines Architekturwettbewerbs. Dieser wird nach den Normen des SIA durchgeführt. Die Bedingungen an die Wettbewerbsprojekte wurden von den drei Bauträgerinnen und der Stadt formuliert, und natürlich mussten die Projekte der Bau- und Zonenordnung entsprechen.
78 Architekturbüros haben sich für das Projekt interessiert. 12 davon wurden zum Wettbewerb eingeladen. In einer ersten Runde wurden daraus vier Projekte ausgewählt und danach weiter bearbeitet. In der zweiten Runde entschied sich die Jury nach intensiven Vorprüfungen und Vergleichen mit klarem Mehr für das Projekt Ringling, verlangte aber in gewissen Punkten eine nochmalige Überarbeitung. Als diese erfolgt war, entschied die Jury abschliessend und einstimmig für den Ringling.
In der Jury sassen neben erfahrenen Fachpersonen aus der Architektur mehrere VertreterInnen der Stiftung SAW und der Baugenossenschaften, zwei BewohnerInnen des Rütihofs und eine Mitarbeiterin des Sozialzentrums Höngg.
zum Seitenanfang

Wer muss zum Projekt Ja sagen?
Die Mitglieder der Genossenschaft GBMZ haben am 8. Juni 2006 mit 108 gegen 2 Stimmen Ja gesagt, die Generalversammlung der Baugenossenschaft Sonnengarten folgte am 16. November 2006 mit 77 zu 13 Stimmen. Der Stiftungsrat der SAW entschied in mehreren Schritten. (Siehe auch Chronologie)
Weil es sich um städtisches Land handelt, muss der zugehörige Baurechtsvertrag vom Gemeinderat bewilligt werden (Januar 2008). Ferner muss für das Projekt natürlich eine Baubewilligung eingeholt werden (erste Hälfte 2009).
zum Seitenanfang

Kann die Projektierung noch beeinflusst werden, und wer ist dazu befugt?
Das Wettbewerbsprojekt wurde im Lauf des Jahres 2006 zum sogenannten „Vorprojekt“ verfeinert. In diesem Prozess wurden viele Details erst ausgearbeitet, und auch Anregungen aus der Bevölkerung möglichst aufgenommen. Aus diesem Grund haben die Bauträgerinnen schon Ende 2005 zu öffentlichen Veranstaltungen eingeladen. Sie haben auch Gespräche mit dem Quartierverein und den Gemeinderatsmitgliedern von Höngg geführt und an Aussprachen zwischen der Stadt und Kritikern des Projekts teilgenommen.
Wo möglich, wurden die bei diesen Anlässen geäusserten Anliegen berücksichtigt. Der Grundsatzentscheid für das Projekt steht aber nicht mehr zur Diskussion.
zum Seitenanfang

Könnte man den Entscheid der Wettbewerbsjury durch unabhängige Experten überprüfen lassen?
Der Architekturwettbewerb wurde streng nach den Regeln der Branche durchgeführt. Die jurierenden Fachpersonen sind mit dem Projekt wirtschaftlich oder persönlich nicht verbunden und deshalb unabhängig. Eine seriöse Zweitbeurteilung könnte allein durch ein zweites, genauso aufwendig gestaltetes Verfahren mit anderen Jury-Mitgliedern erfolgen. Wer würde das zahlen? Und welcher Entscheid wäre dann der richtige?
Die Stadt und die Bauträgerinnen haben das Projekt aufgrund der Kritik aus dem Quartierverein zusätzlich dem Baukollegium unterbreitet. Dieses ist ein anerkanntes Gremium von Fachleuten, welches den Stadrat in städtebaulichen Fragen berät. Das Kollegium hat das Projekt studiert und im Hinblick auf strittige Fragen durchleuchtet und diskutiert. Es kam zu einem positiven Schluss und empfiehlt dem Stadtrat, daran festzuhalten. Medienmitteilung vom 23.10. 2006 zur Stellungnahme des Baukollegiums.
zum Seitenanfang

Link zur Chronologie des Projekts

Charta der gemeinnützigen Wohnbauträger in der Schweiz (PDF 117kb)