Wie wurde entschieden, dass hier das Projekt „Ringling“ gebaut werden soll?
Wer muss zum Projekt Ja sagen?
Kann die Projektierung noch beeinflusst werden, und wer ist dazu befugt?
Könnte man den Entscheid der Wettbewerbsjury durch unabhängige Experten überprüfen lassen?
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Wie wurde entschieden, dass hier das Projekt
„Ringling“ gebaut werden soll?
Wenn die Stadt Wohnbauland abgibt, verlangt sie von den Investoren die Durchführung
eines Architekturwettbewerbs. Dieser wird nach den Normen des SIA durchgeführt.
Die Bedingungen an die Wettbewerbsprojekte wurden von den drei Bauträgerinnen
und der Stadt formuliert, und natürlich mussten die Projekte der Bau- und
Zonenordnung entsprechen.
78 Architekturbüros haben sich für das Projekt interessiert. 12 davon wurden
zum Wettbewerb eingeladen. In einer ersten Runde wurden daraus vier Projekte
ausgewählt und danach weiter bearbeitet. In der zweiten Runde entschied
sich die Jury nach intensiven Vorprüfungen und Vergleichen mit klarem Mehr
für das Projekt Ringling, verlangte aber in gewissen Punkten eine nochmalige
Überarbeitung. Als diese erfolgt war, entschied die Jury abschliessend und
einstimmig für den Ringling.
In der Jury sassen neben erfahrenen Fachpersonen aus der Architektur mehrere
VertreterInnen der Stiftung SAW und der Baugenossenschaften, zwei BewohnerInnen
des Rütihofs und eine Mitarbeiterin des Sozialzentrums Höngg.
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Wer muss zum Projekt Ja sagen?
Die Mitglieder der Genossenschaft GBMZ haben am 8. Juni 2006 mit 108 gegen
2 Stimmen Ja gesagt, die Generalversammlung der Baugenossenschaft Sonnengarten
folgte am 16. November 2006 mit 77 zu 13 Stimmen. Der Stiftungsrat der SAW
entschied in mehreren Schritten. (Siehe auch Chronologie)
Weil es sich um städtisches Land handelt, muss der zugehörige Baurechtsvertrag
vom Gemeinderat bewilligt werden (Januar 2008). Ferner muss für das Projekt
natürlich eine Baubewilligung eingeholt werden (erste Hälfte 2009).
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Kann die Projektierung noch beeinflusst
werden, und wer ist dazu befugt?
Das Wettbewerbsprojekt wurde im Lauf des Jahres 2006 zum sogenannten „Vorprojekt“
verfeinert. In diesem Prozess wurden viele Details erst ausgearbeitet, und
auch Anregungen aus der Bevölkerung möglichst aufgenommen. Aus
diesem Grund haben die Bauträgerinnen schon Ende 2005 zu öffentlichen
Veranstaltungen eingeladen. Sie haben auch Gespräche mit dem Quartierverein
und den Gemeinderatsmitgliedern von Höngg geführt und an Aussprachen
zwischen der Stadt und Kritikern des Projekts teilgenommen.
Wo möglich, wurden die bei diesen Anlässen geäusserten Anliegen
berücksichtigt. Der Grundsatzentscheid für das Projekt steht aber
nicht mehr zur Diskussion.
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Könnte man den Entscheid der Wettbewerbsjury
durch unabhängige Experten überprüfen lassen?
Der Architekturwettbewerb wurde streng nach den Regeln der Branche durchgeführt.
Die jurierenden Fachpersonen sind mit dem Projekt wirtschaftlich oder persönlich
nicht verbunden und deshalb unabhängig. Eine seriöse Zweitbeurteilung
könnte allein durch ein zweites, genauso aufwendig gestaltetes Verfahren
mit anderen Jury-Mitgliedern erfolgen. Wer würde das zahlen? Und welcher
Entscheid wäre dann der richtige?
Die Stadt und die Bauträgerinnen haben das Projekt aufgrund der Kritik
aus dem Quartierverein zusätzlich dem Baukollegium unterbreitet. Dieses
ist ein anerkanntes Gremium von Fachleuten, welches den Stadrat in städtebaulichen
Fragen berät. Das Kollegium hat das Projekt studiert und im Hinblick
auf strittige Fragen durchleuchtet und diskutiert. Es kam zu einem positiven
Schluss und empfiehlt dem Stadtrat, daran festzuhalten. Medienmitteilung
vom 23.10. 2006 zur Stellungnahme des Baukollegiums.
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